Feuerwerksregeln in den Niederlanden
Seit dem 1. August 2026 gilt in den Niederlanden ein landesweites Feuerwerksverbot für Verbraucher. Die früheren Verkaufs- und Abbrennzeiten für Verbraucherfeuerwerk gelten daher nicht mehr. Verbraucher dürfen Feuerwerk der Kategorien F2, F3 und F4 weder kaufen noch besitzen oder verwenden.
Welches Feuerwerk bleibt erlaubt?
Kategorie F1 bleibt zulässig. Dazu gehören leichte Artikel mit sehr geringem Risiko, etwa Wunderkerzen, Knallerbsen, Knallbonbons und bestimmte kleine Fontänen. Prüfen Sie die Kategorie auf der Verpackung und beachten Sie Anleitung und Sicherheitsabstand des Herstellers. F1 darf grundsätzlich ganzjährig verwendet werden; Gemeinden können zusätzliche örtliche Regeln erlassen.
Shows und örtliche Ausnahmen
Professionelle Veranstalter dürfen mit den erforderlichen Genehmigungen Feuerwerksshows durchführen. Ein Bürgermeister kann zum Jahreswechsel unter bestimmten Voraussetzungen auch einer lokal verbundenen Stiftung oder einem Verein eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Daraus entsteht keine allgemeine Erlaubnis für einzelne Verbraucher.
Kauf im Ausland
Ein legaler Verkauf von F2 oder F3 in Deutschland oder Belgien bedeutet nicht, dass niederländische Verbraucher diese Artikel in die Niederlande mitnehmen dürfen. Die niederländischen Regeln zu Kauf, Einfuhr, Besitz und Verwendung bleiben maßgeblich. Aktuelle Informationen bietet die niederländische Regierung.